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ICAAT iARTe

Mitglied werden

Es gibt zwei Möglichkeiten der Mitgliedschaft in der International Association of Anthroposophic Arts Therapies Educations – iARTe:

  1. Akkreditiertes Mitglied (Berufsqualifizierend oder im Vorberuf)
  2. Kooperierendes Mitglied (siehe → Infoblatt PDF)

Die Mitgliedschaft als kooperierendes Mitglied bei iARTe ist gleichlautend wie vormals bei der Europäischen Akademie.

Akkreditiertes Mitglied:
Akkreditiertes Mitglied können Ausbildungen/Hochschulstudiengänge werden, die zum Berufstitel «Anthroposophische Kunsttherapeutin/Anthroposophischer Kunsttherapeut» führen (berufsqualifizierend) und den Akkreditierungsprozess der iARTe erfolgreich durchlaufen haben. Weiterbildungsangebote, die Mittel und Methoden aus den Feldern der Anthroposophischen Kunsttherapien vermitteln und ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigen, diese in ihren Beruf* zu integrieren, können ebenfalls akkreditiert werden und werden im Folgenden «Weiterbildung im Vorberuf» genannt. Als Grundlage eignen sich medizinische, psychologische, pädagogische, beratende oder künstlerische Berufe.

Die Akkreditierung von Berufsqualifizierenden Ausbildungen oder Hochschulstudiengänge berechtigt dazu, den Titel des von der iARTe und der Medizinischen Sektion am Goetheanum anerkannten Anthroposophischen Kunsttherapeuten/der Kunsttherapeutin zu verleihen.

Weiterbildungen im Vorberuf führen nicht zum Berufsabschluss «Anthroposophische*r Kunsttherapeut*in». Ihre Weiterbildungen sind nur im Vorberuf gültig und als solche von iARTe anerkannt. Das muss klar ersichtlich aus Website und Werbematerialien hervorgehen.

Zum Prozess der Akkreditierung siehe → Handbücher


Kooperierendes Mitglied:
Aus- und Weiterbildungen sowie Initiativen, die eine Akkreditierung durch die iARTe (und damit durch die Medizinische Sektion) anstreben, können dies bereits im Vorfeld durch eine kooperierende Mitgliedschaft zum Ausdruck bringen. Sie sollten ihr Curriculum anhand der aktuellen Kompetenzliste (siehe Handbuch) entwickeln.

Die Kriterien für die verschiedenen Arten der Mitgliedschaft finden sich in den Handbüchern.


Entscheidet sich eine Initiative oder schon bestehende Ausbildung/Studiengang für die Mitgliedschaft als kooperierendes Mitglied in der iARTe, hat dies vor allem auf der Ebene des Geisteslebens Bedeutung. Eine Initiative oder Institution bringt durch die kooperierende Mitgliedschaft ihre geistige Verbundenheit mit den folgenden Inhalten/Themen/Zielen zum Ausdruck:

  • mit der Medizinischen Sektion am Goetheanum ideell verbunden sein zu wollen
  • an den Januartreffen der Ausbildungsleiter*innen teilzunehmen (als nicht stimmberechtigte Teilnehmende)
  • Bereitschaft zum Austausch mit den Kolleg*innen über Forschungsansätze und Forschungsvorhaben
  • Bereitschaft, Beiträge zur Weiterentwicklung der Anthroposophischen Kunsttherapie erarbeiten zu wollen
  • Bereitschaft zu Austausch und Absprachen mit anderen Schulen/Hochschulen über inhaltliche und organisatorische Fragen zu curricularen Themen
  • Bereitschaft zu gegenseitiger Beratung und Unterstützung im Akkreditierungsprozess
  • den Willen, eine Akkreditierung anzustreben

Der Status der kooperierenden Mitgliedschaft beinhaltet nicht die Anerkennung einer Ausbildung/Weiterbildung nach den Kriterien der iARTe. Als kooperierendes Mitglied ist eine Initiative/Ausbildung/Studiengang deshalb auch noch nicht von der Medizinischen Sektion als gleichwertig anerkannt. Die Anerkennung einer Ausbildung als ordentliches Mitglied der iARTe wird erreicht durch eine erfolgreich durchlaufene Akkreditierung.

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In den Handbüchern sind die Kriterien für die unterschiedlichen Arten von Mitgliedschaften in iARTe ausführlich beschrieben (auszubildende Kompetenzen, Ausbildungsstunden und Ausbildungsdauer).

Mitglied bei iARTe können nur Schulen, Hochschulen oder Weiterbildungsinstitutionen werden. Diese wählen ihre*n Repräsentant*in, welche*r die Aus- oder Weiterbildung in den Mitgliederversammlungen vertritt. (Die Satzung der iARTe finden Sie in den Handbüchern.)

Fragen an die Geschäftsstelle: karin.gaiser@medsektion-goetheanum.LÖSCHEN.ch

Woran erkenne ich, ob unsere Schule nach den Kriterien der iARTe eine berufsqualifizierende Ausbildung oder eine berufsergänzende Weiterbildung anbietet?

Um das beurteilen zu können, wird auf verschiedenen Ebenen geschaut:

  • Wie umfassend ist das Ausbildungsangebot? Wird schwerpunktmäßig nur eine Methode vermittelt (z. B. nur nach Collot d’Herbois oder nur nach Hauschka) oder lernen die Auszubildenden verschiedene methodische Herangehensweisen kennen?
  • Wie groß ist die Vielfalt der im Unterricht vermittelten anthroposophischen Ansätze im Fachgebiet?
  • Wie groß ist die im Unterricht vermittelte Vielfalt der späteren Berufsfelder?
  • Wird der Blick zu allgemeinen Ansätzen und Therapieformen der jeweiligen Fachrichtung erweitert? (z. B. analytische Ansätze, humanistische oder lösungsorientierte Verfahren)
  • Wie werden Evaluation, Falldokumentation, Wissenschaftlichkeit betrachtet und vermittelt?
  • Werden Ethik, nationale Gesetzgebung, Berufskunde, Führung einer Praxis oder Abrechnungswesen in der Ausbildung angesprochen oder ausführlich behandelt?
  • Welchen Zeitraum umfasst die Ausbildungsdauer?
  • Wie viel Kontaktunterricht wird angeboten?
  • In welcher Form wird eine selbstständige Erarbeitung von Themen gefördert und gefordert?
  • Gibt es ein Anerkennungspraktikum?

 

Die ausführlichen Kriterien und Angaben finden sich in unserem Handbuch zur Akkreditierung von berufsqualifizierenden Ausbildungen und Studiengängen in der anthroposophischen Kunsttherapie bzw. im Handbuch zur Akkreditierung von Weiterbildungen zur Anwendung von Mitteln und Methoden Anthroposophischer Kunsttherapien im eigenen Berufsfeld/Vorberuf (siehe → Handbücher)

Die jeweils anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung (Download PDF).

Im Vorfeld eines Antrages kann es für die antragstellende Institution empfehlenswert sein, die Unterstützung einer/s (von der iARTe anerkannten) Mentor*in zu suchen, welche*r bei der Erfüllung der Auflagen und bei dem Prozess des Antrags bei der Bearbeitung beratend zur Seite stehen kann. Bitte richten Sie alle diesbezüglichen Fragen an die Geschäftsstelle: karin.gaiser@medsektion-goetheanum.LÖSCHEN.ch

 

*Als Berufe sind anerkannt: Pädagogisch-didaktische, agogische, medizinisch-therapeutische (Lehrer*innen, Erzieher*innen, Heilpädagog*innen, Sozialpädagog*innen, Sozialtherapeut*innen, Pflegende, Ärzt*innen, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen) sowie Künstler*innen im entsprechenden Fachbereich.

Alle anderen Berufe, die weder künstlerisch, therapeutisch oder pädagogisch ausgerichtet sind, können nicht unter diese Anerkennung fallen. Eine Ausnahme bilden nachgewiesene Schulungen/Weiterbildungen als Coach, Trainer*in oder Supervisor*in.